Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.05.2023
Löschungsankündigung
04.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.11.2021
Sonstiges
11.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2019
Termine
17.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2015
Sonstiges
04.03.2015
Eröffnungen
16.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
07.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006